Kostenträger und Kosten

Grundversicherung

Seit dem 01. Juli 2022 können die psychotherapeutischen Leistungen über die Grundversicherung abgerechnet werden, sofern die Behandlung auf ärztliche Anordnung erfolgt. Die Tarif erfolgt gemäss PsyTAR.

Ich verfüge über die OPK (obligatorische Krankenpflegeversicherung)-Anerkennung für die Kantone St. Gallen und Graubünden:

ZSR-NR. St. Gallen: N414417
ZSR-NR. Graubünden: H542618

Information an die Patientinnen und Patienten
Formular Anordnung

Zusatzversicherung

Gewisse Zusatzversicherungen übernehmen einen Teil der Kosten für die psychologische Psychotherapie. Bitte klären Sie vor Therapiebeginn die Bedingungen Ihrer Zusatzversicherung. Die Honorare für psychotherapeutische Leistungen beruhen auf den Kalkulationsgrundlagen des Berufsverbandes der Schweizer Psychologinnen und Psychologen:

75 Minuten Erstgespräch CHF 180.-

Invalidenversicherung

Die Invalidenversicherung übernimmt beim Vorliegen eines Geburtsgebrechens oder bei einer Psychotherapie, die länger als ein Jahr dauert, bis zum vollendeten 20. bzw. 25. Lebensjahr die Kosten der Behandlung.

Opferhilfe

Stehen die Symptome im Zusammenhang mit einer Straftat, kann bei der kantonalen Opferhilfe Antrag auf Kostenübernahme für die Psychotherapie gestellt werden.

Unfallversicherung

Stehen die Symptome im Zusammenhang mit einem Unfall, wird die Behandlung durch die Unfallversicherung übernommen.

Selbstzahler

Die Kosten können ausserdem als Selbstzahler getragen werden.


Absagen

Bei verpassten oder weniger als 24 Stunden im Voraus abgesagten Sitzungen wird - unabhängig des Kostenträgers - eine Pauschale von CHF 100.- privat verrechnet.