Kostenträger und Kosten
Grundversicherung
Seit dem 01. Juli 2022 können die psychotherapeutischen Leistungen über die Grundversicherung abgerechnet werden, sofern die Behandlung auf ärztliche Anordnung erfolgt. Die Tarif erfolgt gemäss PsyTAR.
Ich verfüge über die OPK (obligatorische Krankenpflegeversicherung)-Anerkennung für die Kantone St. Gallen und Graubünden:
ZSR-NR. St. Gallen: N414417
ZSR-NR. Graubünden: H542618
Information an die Patientinnen und Patienten
Formular Anordnung
Zusatzversicherung
Gewisse Zusatzversicherungen übernehmen einen Teil der Kosten für die psychologische Psychotherapie. Bitte klären Sie vor Therapiebeginn die Bedingungen Ihrer Zusatzversicherung. Die Honorare für psychotherapeutische Leistungen beruhen auf den Kalkulationsgrundlagen des Berufsverbandes der Schweizer Psychologinnen und Psychologen:
75 Minuten Erstgespräch CHF 180.-
Invalidenversicherung
Die Invalidenversicherung übernimmt beim Vorliegen eines Geburtsgebrechens oder bei einer Psychotherapie, die länger als ein Jahr dauert, bis zum vollendeten 20. bzw. 25. Lebensjahr die Kosten der Behandlung.
Opferhilfe
Stehen die Symptome im Zusammenhang mit einer Straftat, kann bei der kantonalen Opferhilfe Antrag auf Kostenübernahme für die Psychotherapie gestellt werden.
Unfallversicherung
Stehen die Symptome im Zusammenhang mit einem Unfall, wird die Behandlung durch die Unfallversicherung übernommen.
Selbstzahler
Die Kosten können ausserdem als Selbstzahler getragen werden.
Weitere Hinweise
Das Erstgespräch ist kostenpflichtig.
Bei kurzfristigen Absagen oder verpassten Terminen kann eine Pauschale verrechnet werden.